Arbeit darf nicht krank machen - Arbeitsschutzaufsicht besser ausstatten!

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Ordnungsnummer PM 043

In Niedersachsen ist die Zahl der von der Arbeitsschutzaufsicht kontrollierten Betriebe in den letzten zehn Jahren um 53 Prozent zurückgegangen, von 9.995 auf 4.669. Dieser Einbruch überrascht nicht, denn die löchrige Personaldecke und die wachsenden Aufgaben der Aufsicht führen zu immer weniger Kontrollen.

„Diese Entwicklung ist besorgniserregend, denn am Ende sind die Beschäftigten in den Betrieben die Leidtragenden. Vor diesem Hintergrund brauchen wir dringend eine Trendwende. Ab 2026 greift die neue Mindestbesichtigungsquote im Arbeitsschutzgesetz. Dann müssen in jedem Bundesland pro Jahr 5 Prozent der dortigen Betriebe von der Aufsicht besucht werden. Das geht nur mit einer ausreichenden Personalausstattung. Wir begrüßen, dass die Niedersächsische Landesregierung trotz angespannter Haushaltslage begonnen hat, weiteres Aufsichtspersonal auszubilden, auch wenn wir mehr Tempo erwartet hätten. Aber die Richtung stimmt“, stellt Dr. Mehrdad Payandeh, Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) Niedersachsen, fest.

Aktuell liegt die Besichtigungsquote in Niedersachsen bei 2,3 Prozent. Um die Quote von 5 Prozent zu erreichen, ist es notwendig, das Personal der Gewerbeaufsicht weiter zu verstärken. Nach Berechnungen des Landes müssen hierfür noch 36 zusätzliche Aufsichtspersonen eingestellt werden. „Für den Arbeitsschutz ist es zentral, dass in den nächsten Haushaltsjahren die Mittel für die noch fehlenden 36 Stellen bereitgestellt werden“, betont Dr. Mehrdad Payandeh.

DGB-Film zur Arbeitsschutzaufsicht: https://www.dgb.de/politik/arbeit-und-soziales/beamtenpolitik/#c13283

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