DGB befürwortet Grundgesetzänderung

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Ordnungsnummer PM 4

Am vergangenen Dienstag hat der Bundestag entschieden – am Freitag muss der Bundesrat zustimmen. Unter anderem wird in das Grundgesetz ein Sondervermögen mit 500 Mrd. € über 12 Jahre aufgenommen „für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045“. Davon werden 100 Mrd. € explizit für die Gesamtheit der Bundesländer sowie weitere 100 Mrd. € für Klimamaßnahmen reserviert. Damit ist eine wichtige Forderung zur Behebung der negativen Folgen der Schuldenbremse auf den Weg gebracht worden. Darüber hinaus dürfen die Länder, wie der Bund, künftig in ihrer Gesamtheit 0,35% des Bruttoinlandsprodukts Kredite für investive und konsumtive Ausgaben aufnehmen. Die Zuteilung auf die Länder erfolgt per Gesetz. Dieser Beschluss sichert den Einstieg in die Wiederaufnahme der öffentlichen Kreditfinanzierung für die Bundesländer.

Dazu nimmt der DGB Bremen wie folgt Stellung: „Die bestehende Schuldenbremse bremst vor allem Investitionen und Wachstum und muss dringend reformiert werden. Dafür ist die Grundgesetzänderung ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung“, kommentiert Ernesto Harder, Vorsitzender des DGB Bremen.

„Investitionen der öffentlichen Hand und die Förderung von Investitionen aus der Wirtschaft zur Sicherung unserer Infrastruktur, insbesondere unseres Industriestandorts, sind dringend notwendig. Vor dem Hintergrund fordern wir die Zustimmung des Landes Bremen ein. Wenn die Landesregierung am Freitag der Grundgesetzänderung zustimmt, tut sie das zu Gunsten zukünftiger Generationen und nicht zu ihren Lasten. Schlimmer wäre, marode Strukturen und Deindustrialisierung zu hinterlassen,“ stellt Harder klar.

„Bei der Aufnahme weiterer Kredite durch das Land Bremen nach neuem Recht werden wir weiter kritisch begleiten. Soziale Rechte und Sicherheit dürfen nicht infrage gestellt werden,“ schließt Harder ab.

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