DGB erteilt Forderungen nach Einschränkung des Streikrechts eine deutliche Absage!

Datum

Ordnungsnummer PM 043

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Niedersachsen reagiert entsetzt auf Stimmen aus der CDU Niedersachsen, die eine Einschränkung des Streikrechts fordern.

Dr. Mehrdad Payandeh, Vorsitzender des DGB Niedersachsen, sagt: „Das Streikrecht ist ein in Deutschland per Grundgesetz verbrieftes Recht und damit ein sehr hohes Gut. Zudem ist es Teil der Tarifautonomie, die einzig und allein Sache von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften ist. Wer eine Einschränkung von Streiks rund um Feiertage wie Weihnachten vorschlägt, stellt später dann auch das Streikrecht grundsätzlich in Frage. Wer jetzt Streiks in kritischer Infrastruktur einschränken will, wird auch Argumente finden, um das Recht der Beschäftigten auf Arbeitskampf in anderen Branchen abzuschaffen. Nicht mit uns! Gewerkschaften sind Orte gelebter Demokratie und Mitbestimmung. Das Streikrecht darf nicht angetastet werden!“

Streiks dienen den Beschäftigten und Gewerkschaften als Verhandlungsmittel im Rahmen von Tarifverhandlungen. Sie sind durch die Koalitionsfreiheit im Grundgesetz, Art. 9 gesichert.

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