DGB Niedersachsen fordert zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen: Istanbul-Konvention landesweit konsequent umsetzen!

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Ordnungsnummer PM 042

Am 25. November findet der jährliche Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen statt. Für viele Frauen ist das eigene Zuhause kein sicherer Ort. Fast täglich wird in Deutschland ein Femizid begangen, also eine Frau getötet, weil sie eine Frau ist. Alle drei Minuten sind Frauen Opfer von häuslicher Gewalt.

Die Zahlen steigen jedes Jahr weiter an, und der Bedarf an Schutz und Beratung nimmt zu. Für das Jahr 2023 hat die Polizei in Niedersachsen fast 30.000 Fälle häuslicher Gewalt und damit eine Zunahme von 10,7 Prozent gegenüber 2022 registriert. Doch in Deutschland gibt es nur etwa 7.000 Plätze in Frauenhäusern. Um den Vorgaben der Istanbul-Konvention gerecht zu werden, fehlen 14.000 Plätze. Der Schutz von Frauen vor Gewalt muss also dringend weiter ausgebaut werden – auch in Niedersachsen.

Hierzu erklärt Merle Mangels, zuständig für Frauen- und Gleichstellungspolitik beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) Niedersachsen: „Die Zahlen häuslicher Gewalt gegen Frauen steigen seit Jahren. Die Lage ist dramatisch. Das Land und die Kommunen müssen jetzt in Zusammenarbeit mit dem Bund gemeinsam handeln, um die Schutz- und Unterstützungsmöglichkeiten auszuweiten!“

Doch Gesetzgebung, Hilfestrukturen und deren Finanzierung weisen nach wie vor eklatante Lücken auf. Der DGB Niedersachsen fordert deswegen von der Niedersächsischen Landesregierung die konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention (Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt), welche in Deutschland seit 2018 in Kraft ist. Insbesondere fordert der Gewerkschaftsbund:

  • Den Ausbau von Frauenhausplätzen in Niedersachsen zu stärken und voranzutreiben – sowohl in Ballungsgebieten als auch flächendeckend und dezentral zur wohnortnahen Versorgung gewaltbetroffener Frauen.
  • Das Gewaltschutzsystem in Niedersachsen insgesamt bedarfsgerecht auszubauen, hierzu zählt auch die Erhaltung und der Ausbau von Männerberatungsbüros und die flächendeckende Einrichtung von Fachberatungsstellen – die Abstände zwischen Einrichtungen in einzelnen ländlichen Regionen betragen hier momentan bis zu 100 Kilometer.
  • Sich auf Bundesebene für ein Gewalthilfegesetz einzusetzen und einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern zu schaffen sowie einen Rechtsanspruch auf sofortigen Schutz und Hilfe bei Gewalt zu verankern.
  • Den Lebensunterhalt für von Gewalt betroffene Menschen für die Zeit des Aufenthaltes in einer Schutzeinrichtung sicherzustellen, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus, und auch wenn sie vom Leistungsbezug nach SGB II und SGB XII ausgeschlossen sind.
  • Die Ständige Erreichbarkeit (24/7) von Justizbehörden (zuständige Staatsanwaltschaften und Gerichte), Jugendämtern sowie Rufbereitschaft der Ausländer- und Migrationsbehörden zu gewährleisten und alle staatlichen Institutionen bei der Bekämpfung häuslicher Gewalt handlungsfähig auszustatten, d. h. die personellen Ressourcen und die notwendige Qualifikation der Beschäftigten zu gewährleisten.
  • Öffentlichkeitsarbeit und landesweite Kampagnen umzusetzen, sodass Informationen über das Gewalthilfesystem und insbesondere die Möglichkeit, Gewaltspuren ohne Anzeige gerichtsfest zu dokumentieren, die Betroffenen besser erreichen – auch in verschiedenen Sprachen und speziell an Frauen mit Migrationshintergrund gerichtet.

Merle Mangels appelliert: „Ob Frauen Schutz und Hilfe bei häuslicher Gewalt finden oder nicht, darf nicht vom Wohnort, Geldbeutel, Aufenthaltsstatus, Sprache oder einer Behinderung abhängen! Schutz und Unterstützung in Frauenhäusern müssen in allen Regionen und für alle Frauen gleichermaßen gesichert und zugänglich sein.“

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