Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Niedersachsen warnt eindringlich vor Forderungen nach einer Einschränkung des Streikrechts. Der Arbeitgeberverband NiedersachsenMetall hatte eine Einschränkung des Streikrechts in Bereichen der kritischen Infrastruktur gefordert.
Dr. Mehrdad Payandeh, der Vorsitzende des DGB Niedersachsen, dazu: „Finger weg vom Streikrecht! Streiks sind nicht nur ein rechtlich zulässiges, sondern explizit auch durchs Grundgesetz geschütztes Mittel im Arbeitskampf. Ohne Streikrecht gibt es keine Tarifverhandlungen auf Augenhöhe. Der wirtschaftliche Druck, der durch Streiks auf die Unternehmen wirkt, ist das einzige Mittel der Beschäftigten, um für ihre Interessen zu kämpfen. Es handelt sich um ein Grundrecht ohne Ausnahmen. Sonst würde es wie ein Schweizer Käse werden.“
Um zu verstehen, welche Dimension eine solche Forderung hat, muss geklärt werden, welche Bereiche unter die kritische Infrastruktur fallen. Dazu gehören nicht nur Transport und Verkehr, sondern auch Energie, Ernährung, Gesundheit, Staat und Verwaltung, Medien und Kultur und viele weitere Branchen. „Dann dürfte die Hälfte der Beschäftigten ihr demokratisch legitimiertes Grundrecht nicht mehr ausüben. Das steht vollkommen außer Frage!“, so Payandeh. „Zudem zeigt sich, dass es mit den übrigen demokratischen Rechten auch nicht besonders weit her ist, wo es kein freies Streikrecht gibt.“
Hintergrund
Streiks dienen den Beschäftigten und Gewerkschaften als Verhandlungsmittel im Rahmen von Tarifverhandlungen. Sie sind durch die Koalitionsfreiheit im Grundgesetz, Art. 9 gesichert.