Gerichtsentscheidung zum Ausbildungsunterstützungsfonds

Datum

Ordnungsnummer PM 27

Heute fand die Entscheidung über die Klage gegen den Ausbildungsunterstützungsfonds statt. Der Staatsgerichtshof bescheinigte die Rechtmäßigkeit des Gesetzes und machte so den Weg frei für den Ausbildungsunterstützungsfonds in Bremen.

„Der Ausbildungsunterstützungsfonds ist der Schlüssel für gute Ausbildung und die Zukunft des Wirtschaftsstandortes Bremen. Er ist ein Vorbild für das gesamte Bundesgebiet. Es muss es jetzt darum gehen, weiter mit Hochdruck an der Umsetzung zu arbeiten.“ sagt Ernesto Harder, Vorsitzender des DGB in Bremen.

Antalia Westkämper, Jugendbildungsreferentin der DGB Jugend in Bremen ergänzt: „Alle Betriebe brauchen Fachkräfte und müssen sich auch an den Kosten der Ausbildung eben dieser Fachkräfte beteiligen. Heute wurde ein wichtiger Schritt gemacht, der die betriebliche Ausbildung zu stärken und somit jungen Menschen eine Perspektive zu bieten. Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass der Ausbildungsfonds gut umgesetzt wird und zur Unterstützung junger Menschen eingesetzt wird!“

Zum Hintergrund: Der Ausbildungsunterstützungsfonds wurde im März 2023 in der Bremer Bürgerschaft beschlossen, um dem angespannten Ausbildungsmarkt entgegenzuwirken. Die Gelder aus dem Fonds sollen unter anderem genutzt werden, um den Ausbildungsmarkt zu stärken und die Ausbildung attraktiver zu machen. Die Gelder sollen zum Beispiel dafür genutzt werden, Weiterbildungen für Ausbilder*innen zu ermöglichen, Sprachkurse anzubieten oder junge Menschen in der Ausbildung verstärkt zu begleiten und zu unterstützen.

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