Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Niedersachsen begrüßt die Novellierung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG), die heute das Niedersächsische Kabinett beschlossen hat. Das Gesetz regelt die Vergabe von öffentlichen Aufträgen. Die angestrebte Neuregelung ist ein wichtiges Vorhaben, denn derzeit wird die Mehrheit der öffentlichen Vergaben nur nach dem Preis entschieden. Öffentliche Aufträge waren bisher nur im öffentlichen Personenverkehr daran gekoppelt, dass die Unternehmen ihren Beschäftigten einen Tariflohn zahlen. In allen anderen Branchen galt bisher keine Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen.
Dr. Mehrdad Payandeh, Vorsitzender des DGB Niedersachsen: „Ein langer Prozess kommt nun bald zu einem guten Schluss. Künftig fließt öffentliches Geld nur dann, wenn nach Tarif gezahlt wird. Die Vergabepraxis wird einfacher, schneller, und der Wettbewerb fairer. Davon profitieren tarifgebundene Unternehmen und ihre Beschäftigten. So werden nun auch alle, die Schulen, Straßen, Schwimmbäder bauen, bald fair entlohnt.“
Diese Tariftreue ist eine langjährige Forderung des DGB Niedersachsen. Und sie ist ein wichtiger Baustein des Masterplans „Gute Arbeit“ der Landesregierung.
Payandeh: „In vielen Gesprächen hat sich gezeigt, dass es in Niedersachsen einen gemeinsamen Willen für eine bessere Regelung gibt. Auch wenn dafür Kompromisse nötig waren. Der nun vorliegende Gesetzesentwurf ist eine praktikable und unbürokratische Regelung, die eine Entlohnung nach Tarif zum Standard macht. Das kommt vielen Beschäftigten zugute, die nun mehr Geld in der Tasche haben werden. Auch die Unternehmen profitieren von einem fairen Wettbewerb und müssen sich nicht in ihrem Preiskampf unterbieten. Wichtig ist, dass das auch kontrolliert wird, damit die Beschäftigten nicht leer ausgehen.“
Hintergrund zur öffentlichen Auftragsvergabe
Durch öffentliche Aufträge geht eine große Impulswirkung aus, da der Staat der größte Auftraggeber am Markt ist. Der Anteil der öffentlichen Beschaffung am Bruttoinlandsprodukt (BIP) beträgt ca. 15 Prozent. Eine Tariftreueregelung soll dafür Sorge tragen, dass ein Unternehmen, das einen öffentlichen Auftrag ausführt, seine Beschäftigten dabei nach Tarif bezahlt. Dies hilft nicht nur die Tarifbindung zu stabilisieren, sondern schützt auch die Unternehmen, in dem es einen Dumpingwettbewerb um öffentliche Aufträge verhindert. Durch ein höhere Tarifbindung steigt zudem die Kaufkraft, Steuereinnahmen und die Sozialversicherungen werden gestärkt. Die Vergaben von Land und Kommunen in Niedersachsen werden im Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) geregelt.