DGB: Landeshaushalt ist ein echter Zukunftsplan für Niedersachsen
Pressemitteilung01. Juli 2025
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DGB/Simone M. Neumann
Als beamtenpolitische Spitzenorganisation stehen wir für eine gemeinsame gewerkschaftliche Beamtenpolitik unserer Mitgliedsgewerkschaften des öffentlichen Dienstes.
Schulen und Kitas, Polizeien und Bibliotheken, Bürgerämter und Landesbehörden - der öffentliche Dienst sorgt für gute Lebensbedingungen und ist eine zentrale Basis für Demokratie und Zivilgesellschaft. Aber Personalmangel, Arbeitsverdichtung und die demographische Entwicklung bedrohen seine Leistungsfähigkeit und sorgen für schlechte Stimmung - bei Beschäftigten und bei Bürger*innen.
Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften des öffentlichen Dienstes, GdP, GEW, IG BAU, IGBCE, EVG sowie ver.di, setzen sich daher gemeinsam für eine Stärkung durch gute Arbeitsbedingungen von Beamt*innen und Tarifbeschäftigten ein. Als beamtenpolitische Spitzenorganisation steht der DGB in Niedersachsen für eine gemeinsame gewerkschaftliche Beamtenpolitik und vertritt rund 45.000 Beamt*innen und einen großen Teil der Tarifbeschäftigten im öffentlichen Sektor gegenüber dem Land als Arbeitgeber.
Tina Kolbeck-Landau
Beamtenpolitik und öffentlicher Dienst
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Artikel lesenDer DGB Besoldungsrechner steht Beamt*innen von Bund, Ländern und Kommunen zur Verfügung, die nach der Besoldungsordnung A vergütet werden. In der Rubrik Dienstherr tragen Sie bitte ein, welches Besoldungsrecht für Sie gilt (Bund bzw. Bundesland). Bei der Anzahl der Kinder bitte nur die angeben, für die Sie einen Familienzuschlag erhalten. Optional können Sie weitere Zulagen (z.B. Amtszulage) und den Umfang ihrer Arbeitszeit eingeben.
Hinweis: Der Besoldungsrechner wird mit großer Sorgfalt gepflegt. Dennoch sind alle Angaben ohne Gewähr und stellen lediglich Richtwerte dar. Beamt*innen mit Kindern erhalten gegebenenfalls höhere Bezüge, als durch den Rechner ausgewiesen. Ursache sind zunehmend auf bestimmte Fallkonstellationen zugeschnittene Besoldungsbestandteile (haushaltseinkommens- oder mietenstufenabhängige Zuschläge), die nicht mehr pauschal abbildbar sind. Des Weiteren zahlt Hamburg in den Jahren 2021 bis 2025 mit den Dezemberbezügen eine sogenannte Angleichungszulage aus. Damit soll der Rückstand der Besoldungsentwicklung auf die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst auf ein verfassungsrechtlich unbedenkliches Maß vermindert werden. Die Daten werden nicht gespeichert und sind Anonym.
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